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11.09.2011 Schäuble lässt Rente mit 69 durchrechnen
Das Renteneintrittsalter steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Weil das Geld knapp wird, lässt der Finanzminister eine weitere Anhebung durchrechnen.
Zur Sicherung der Staatsfinanzen erwägt die Bundesregierung einem „Focus“-Bericht zufolge eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei auf 69 Jahre. Dies gehe aus dem bisher unveröffentlichten „Tragfähigkeitsbericht“ hervor, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Lauf des Monats vorstellen wolle, berichtet das Magazin.
Demnach hätten sich „die Risiken für die dauerhafte Solidität der Staatsfinanzen zuletzt spürbar erhöht“. Als Grund für die Verschlechterung werde die Wirtschafts- und Finanzkrise angeführt.
Bei entsprechenden internen Berechnungen handle es sich aber nur um „rein theoretisch denkbare Möglichkeiten“ und nicht um konkrete Vorschläge, sagte ein Ministeriumssprecher. Es gebe „zahlreiche andere denkbare Varianten“.
Laut „Focus“ wuchs die sogenannte „Tragfähigkeitslücke“ seit 2008 von null bis 2,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts auf nunmehr 0,9 bis 3,8 Prozent. Unter „Tragfähigkeitslücke“ verstehen Ökonomen die Staatsschulden, welche die aktuelle Generation der kommenden Generation hinterlässt.
Wegen der wachsenden Lücke sei es erforderlich, „bereits heute“ mit politischen Maßnahmen in einigen Bereichen zu beginnen, heißt es dem Magazin zufolge in dem noch unveröffentlichten Bericht. Darin werde besonders der Abbau der strukturellen Erwerbslosigkeit, die Erhöhung der Zuwanderung und die „Verlängerung der Lebensarbeitszeit“ empfohlen.
Nach derzeitiger Rechtslage wird das Rentenalter bis 2029 auf 67 Jahre angehoben - bei weiter steigender Lebenserwartung. Wer dann zwei Jahre länger bis zum Ruhestand arbeitet, bekommt als Durchschnittsverdiener auf Basis heutiger Daten rund 55 Euro mehr Monatsrente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen.
Tatsächlich gehen Arbeitnehmer in Deutschland zunehmend später in Rente. Das durchschnittliche Eintrittsalter stieg im vergangenen Jahr bei Männern von 63,5 Jahren auf 63,8 Jahre - den höchsten Wert seit Bestehen der gesamtdeutschen Statistik, wie der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilte.
Bei Frauen verschob sich das Renteneintrittsalter auf 63,3 Jahre, nachdem es 2009 bei 62,9 Jahren gelegen hatte.
Rentenniveau wird sinken
Das Niveau der gesetzlichen Rente wird bis zum Jahr 2025 um zehn Prozent sinken. Während das aktuelle Sicherungsniveau bei 50,8 Prozent vor Steuern liege, werde es im Jahr 2025 nur noch 45,2 Prozent betragen, geht aus den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums hervor.Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen an.
Quelle: welt.de http://www.welt.de/wirtschaft/article13597978/Schaeuble-laesst-Rente-mit-69-durchrechnen.html
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09.09.2011 Beitragsbemessungs-Grenzen steigen 2012 wieder
Die meisten Bezugsgrößen und Beitragsbemessungs-Grenzen in der Sozialversicherung werden nach Informationen des Haufe Verlags im Jahr 2012 angehoben, vor allem im Westen. Verantwortlich dafür ist die Lohnentwicklung von rund zwei Prozent Plus im laufenden Jahr.
Nach dem „historischen“ Rückgang der Beitragsbemessungs-Grenze in der Krankenversicherung für 2011 (VersicherungsJournal 9.9.2010, 14.10.2010) kehrt im kommenden Jahr in der Sozialversicherung wieder Normalität ein, wie die vorläufigen Sozialversicherungs-Werte 2012 zeigen, die der Haufe Verlag gestern veröffentlicht hat.
Da die Löhne und Gehälter in 2010 um 2,09 Prozent in den alten und um 1,97 Prozent in den neuen Bundesländern angestiegen sind, werden die meisten Rechengrößen für 2012 voraussichtlich angehoben, bis auf wenige Ausnahmen im Osten, heißt es in der Haufe-Meldung.
Umstieg in private Krankenversicherung wird erschwert
So soll die Beitragsbemessungs-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit um monatlich 112,50 Euro auf 3.825 Euro steigen. Aufs Jahr gesehen ist dies ein Anstieg um 1.350 Euro auf 45.900 Euro. Damit liegt der Wert um 900 Euro (Jahr) beziehungsweise 75 Euro (Monat) höher als im Jahr 2010 (VersicherungsJournal 11.9.2009).
Die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 4.237,50 Euro im Monat beziehungsweise 50.850 Euro im Jahr. Auch dieser Wert ist knapp zwei Prozent größer als der Wert von 2010.
Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung soll von 575,43 auf 592,88 Euro ansteigen. Dadurch wächst der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer von 304,43 auf 313,65 Euro an, was bei einem unterstellten Anteil von 8,2 Prozent einem Mehrbeitrag von 9,22 im Monat beziehungsweise 110,64 Euro im Jahr entspricht. Der Höchstbeitrag für Arbeitgeber steigt um 8,22 Euro pro Monat beziehungsweise 98,64 Euro pro Jahr (7,3 Prozent Anteil).Höchstbeitrag zur Rentenversicherung steigt
Die Beitragsbemessungs-Grenze zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung erhöht sich nach den vorläufigen Werten um 1.200 Euro jährlich in den alten Bundesländern und bleibt in den neuen Bundesländern unverändert. Sie beläuft sich damit auf 67.200 Euro (West) beziehungsweise 57.600 Euro (Ost).
Bei der Beitragsbemessungs-Grenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung zeigt sich in Ost und West eine unterschiedliche Entwicklung. Während es in den alten Bundesländern zu einer Anhebung um 1.800 Euro jährlich kommen soll, gibt es in den neuen Bundesländern keine Veränderung. Auch die Bezugsgröße ändert sich im Osten nicht, steigt im Westen hingegen um 840 Euro jährlich an.
Laut Haufe stammen die genannten Werte aus dem jetzt vorgelegten Entwurf für die neue Rechengrößen-Verordnung 2012 aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Bei der Berechnung wurden unveränderte Beitragssätze zu Grunde gelegt.
Quelle: versicherungsjournal.de http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/beitragsbemessungs-grenzen-steigen-2012-wieder-109343.php


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